 |
Forum | Mannheim Ludwigshafen Heidelberg (Rhein-Neckar) Forum | Mannheim Ludwigshafen Heidelberg (Rhein-Neckar & Pfalz) .: Veranstaltungen in Mannheim | Kontaktanzeigen Inserate und Kleinanzeigen | Ratgeber und Hilfe | Rechtsforen von Rechtsanwälten aus Raum Mannheim | Sport & Fitness powered by MANNHEIMS-WEB
|  |
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
ra-stapf Profi-User

Anmeldungsdatum: 02.08.2004 Beiträge: 73 Wohnort: Mannheim und Künzelsau
|
Verfasst am: Di Aug 21, 2007 4:17 pm Titel: Reiserecht: Stornierung wegen "Dean" |
|
|
Um ein aktuelles Beispiel zu nennen. Im Moment wütet der Hurrikan "Dean" durch die Karibik.
Als Reisender hat man die Möglichkeit, die Reise vor Antritt wegen höherer Gewalt zu stornieren. Höhere Gewalt liegt vor, wenn der Urlaub durch ein außergewöhnliches Ereignis erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist und dies zum Zeitpunkt der Buchung nicht absehbar war.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2002 (AZ: X RZ 147/01) können Urlauber ihre Reise schon dann kündigen, wenn eine Gefährdung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
Ein Indiz für höhere Gewalt sind auch die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Ist man schon vor Ort muss man bei einer Kündigung während der Reise die bis dahin erbrachten Leistungen bezahlen. Erstattet wird, was wegen der vorzeitigen Abreise ausfällt. Ein Rücktrittsrecht haben bei höherer Gewalt aber auch die Reiseanbieter. _________________ Rechtsanwalt
Timo Stapf
Rechtsanwalt in Mannheim und Künzelsau
http://www.rechtsanwalt-stapf.de
http://www.rechtsanwalt-kuenzelsau.de
--------------------------------------- |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|