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ra-stapf Profi-User

Anmeldungsdatum: 02.08.2004 Beiträge: 73 Wohnort: Mannheim und Künzelsau
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Verfasst am: Mo Jul 23, 2007 10:26 am Titel: Nicht alle Scheidungskosten sind steuerlich absetzbar |
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Es wird steuerrechtlich zwischen den Kosten der eigentlichen Scheidungssache, den Kosten der Scheidungsfolgesachen und den Folgekosten der Scheidung unterschieden.
Nur Kosten, die als außergewöhnliche Belastung gelten, können steuerlich geltend gemacht werden. Das sind etwa die Prozesskosten für die Scheidung der Ehe. Je nach Einkommen und Steuerklasse muss der Steuerpflichtige aber einen Eigenanteil an diesen Kosten tragen. Dieser beträgt zwischen 1 % bis 7 % des zu versteuernden Einkommens.
Nicht abzugsfähig sind die Kosten für die Scheidungsfolgesachen. Das sind etwa Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht. _________________ Rechtsanwalt
Timo Stapf
Rechtsanwalt in Mannheim und Künzelsau
http://www.rechtsanwalt-stapf.de
http://www.rechtsanwalt-kuenzelsau.de
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